Mein Kurzzeitkennzeichen
Ein Kurzzeitkennzeichen wird für Fahrzeuge genutzt, die bereits abgemeldet sind und eine bestimmte Strecke zu überbrücken haben. Diese Strecke kann der Weg zum TÜV, eine Probefahrt oder eine Überführung sein. Die Laufzeit eines Kurzzeitkennzeichens liegt bei 5 Tagen und ist erkennbar an einem gelben Feld in dem das Ablaufdatum steht. Eine Nutzung nach dieser Zeit ist definitiv nicht erlaubt und wird natürlich mit Bußgeld bestraft!
Das Besondere an den Kurzzeitkennzeichen ist, dass diese für Privatpersonen geeignet sind. Das Gegenbeispiel wären die roten Kennzeichen für Gewerbliche wie Kfz-Händler, Werkstätten oder Autohäuser. Auch ein wichtiger Unterschied ist hierbei, dass die kurzen Kennzeichen nur für ein Fahrzeug genutzt werden dürfen, wobei die roten Kennzeichen für die Gewerblichen an jedes Auto angebracht werden dürfen, solange es aus versicherungstechnischen Gründen dokumentiert wird.
Natürlich könnt ihr weitere Themen aus der offiziellen behördlichen Seite der Stadt Wuppertal weitere Informationen entnehmen und um dir den Weg dorthin leichter zu gestalten, kannst du diesem Link folgen.